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Vor unserem 1. Treffen...

Es wäre hilfreich - jedoch nicht zwingend notwendig - für unser Erstgespräch, wenn Sie ein 3-tägiges Ernährungstagebuch führen. Eine Vorlage dafür finden Sie hier zum Download.

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Zudem benötige ich einen ärztlichen Überweisungsschein!

Download Ernährungstagebuch

PDF

Download ärztliche Überweisung

Download Ernährungstagebuch

als Word-Doc für Digitalübermittlung

Nach unserem Treffen...

Je nachdem was wir in unserem Erstgespräch besprechen und welche Fragen und Anliegen sich auftun, erstelle ich auf Sie maßgeschneiderte Beratungsunterlagen. Diese sende ich Ihnen, mitsamt der Rechnung per Post zu.

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Für das 50minütige Erstgespräch plus Beratungsunterlagen (inkl. Beantwortung Ihrer Fragen) plus 5 Rezepte falls erwünscht verrechne ich 90 Euro.

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Für eine individualisierte Speiseplanerstellung verrechne ich 35 Euro pro Woche (inkl. Rezepte) extra.

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Nicht rechtzeitig abgesagte oder unentschuldigte Termine (spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Treffen) stelle ich mit 50% des üblichen Honorars (45 Euro) in Rechnung.

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Üblicherweise sind noch 1-3 Folgetermine notwendig - darüber hinaus auch gerne mehr, wenn Sie es wünschen!

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Rückerstattung des Honorars Durch die Versicherung...

Gesundheits- und Krankenkassen:
Derzeit sehen die gesetzlichen Gesundheits- und Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen und Ernährungstherapie vor.

Private Zusatzversicherung:
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung die Kosten des Beratungshonorars übernimmt. Nach Abklärung reichen Sie dazu bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausartztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.

 

Selbstständige Unternehmer:
Selbstständige Unternehmer erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) den sogenannten "Gesundheitshunderter" (100 Euro), der für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen u.a. auch Diätberatungen eingelöst werden kann. Weitere Infos dazu finden Sie auf der SVA-Website.

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